Digitale Antragstellung
Die Förderung für den Kauf eines mobilen Endgeräts im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ kann ab sofort beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Schulklasse des Kindes als 1:1-Ausstattungsklasse an der „Digitalen Schule der Zukunft“ teilnimmt. Volljährige Schülerinnen und Schüler einer 1:1-Ausstattungsklasse sind selbst antragsberechtigt.
Erste Eindrücke auf dem Unterricht in einer unserer Pilotklassen.
S.Sitzberger