Dieser Abschluss ist „gleichwertig, aber nicht gleichartig“ der mittleren Reife, der zum Beispiel an einer Realschule erworben werden kann.
Der mittlere Schulabschluss an der Mittelschule verleiht u. a. die Berechtigung, weiterführende Schulen, z. B. die Fachoberschule, zu besuchen - und ist damit gegenüber dem Wirtschafts- und Realschulabschluss gleichwertig.
Mit dem Abschlusszeugnis des Mittlere-Reife-Zuges der Mittelschule wird der Mittlere Schulabschluss bescheinigt. Das Bestehen einer zentralen Abschlussprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10 ist Voraussetzung.
Zu unserem aktuellen Angebot gehört ein durchgängiger M- Zug von 7 – 10.