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Regelmäßige Betreuung an der örtlichen Schule von Kindern mit Auffälligkeiten
- im Lernen,
- in der Sprache und/oder
- im Verhalten (sozial-emotionaler Bereich).
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Fortlaufende Beratung der Eltern mit konkreten Hilfen im familiären Alltag
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Zusammenarbeit mit Einrichtungen, Arztpraxen, Praxen und Behörden, die sonst noch mit den zu betreuenden Schülern befasst sind wie z.B. Kinderärzten, Ärzten,
Kinder- und Jugendpsychiater, Jugendamt, Gesundheitsamt, Logopäden, Ergotherapeuten, u.a
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Koordination der Zusammenarbeit von Regelschule und Förderschule
- des sonderpädagogischen Förderbedarfs,
- der sonderpädagogischen Benotung und
- des sonderpädagogischen Zeugnisses.